ABRECHNUNG UND KOSTEN DER PSYCHOTHERAPIE

Jeder Patient kann sich in unserer Gemeinschaftspraxis behandeln lassen, die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Kosten werden jedoch nur von privaten Krankenversicherungen übernommen und sind andernfalls selbst zu tragen.

PRIVAT VERSICHERTE / BEIHILFE

Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel nach Antragstellung und Bewilligung durch einen Gutachter von Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Wir unterstützen Sie gerne dabei, die Kostenübernahme mit Ihrer privaten Krankenkassen vor Aufnahme einer Psychotherapie zu klären. Die ersten fünf Sitzungen – die sogenannten probatorischen Sitzungen - bezahlen die privaten Kassen in der Regel ohne vorherige Bewilligung.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

COACHING

Im Bereich des beruflichen oder persönlichen Coachings kooperieren wir mit der Prof. Dr. Fegg + Kollegen Beratung und Coaching GmbH. Das Honorar für eine Coachingsitzung wird individuell vereinbart (170-200 EUR netto / 50 Min.). Sie können Aufwendungen im Bereich des beruflich veranlassten Coachings ggf. steuerlich geltend machen.

PAARTHERAPIE

Unser Honorar im Rahmen der Paartherapie wird weder von den gesetzlichen noch den privaten Kassen oder der Beihilfe erstattet. Bei einer Paartherapie handelt es sich um eine Leistung, die leider grundsätzlich nicht von den Krankenversicherungen übernommen wird. Der Stundensatz für Paartherapie wird individuell vereinbart: unser Honorar im Rahmen der Paartherapie beträgt 170-200 EUR pro Stunde (50 Min.).

GESETZLICH VERSICHERTE

Unsere Gemeinschaftspraxis ist nicht zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen und kann daher nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse die Kosten der Behandlung abrechnen.

In begründeten Ausnahmefällen ist auch die Kostenerstattung durch die gesetzlichen Kassen möglich. Entscheidend ist hierbei der Nachweis, dass Sie in zumutbarer Zeit (ca. 3 Monate) keinen geeigneten Therapieplatz bei einem Therapeuten mit Kassenzulassung erhalten haben. Hier finden Sie nähere Informationen zum Thema Kostenerstattung.

SELBSTZAHLER

Sie können unsere Leistungen auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

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