Als Ärztlichen Psychotherapeuten bezeichnet man Mediziner, die über eine psychotherapeutische Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG) verfügen. Da sie folglich – im Gegensatz zu Psychologischen Psychotherapeuten – ein Medizinstudium absolviert haben, liegt bei ihnen der Fokus verstärkt auf der Verbindung von psychischen und medizinischen Aspekten. Dies führt auch dazu, dass sich der Behandlungsplan aus medikamentösen und therapeutischen Interventionen zusammensetzt.
Es gibt verschiedene Wege für einen Arzt, eine Qualifikation zum Ärztlichen Psychotherapeuten zu erlangen. Zum einen können sie im Rahmen ihrer Facharztausbildung automatisch die psychotherapeutische Weiterbildung machen. Dies betrifft Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie, für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie. Diese drei Gruppen unterscheiden sich in ihrer Ausbildung und Herangehensweise.
Zum anderen können sich Mediziner erst im Anschluss an ihre jeweilige Facharztausbildung zum sogenannten fachgebundenen Psychotherapeuten ausbilden lassen. Diese Zusatzausbildung ist jedoch weniger umfangreich. Zudem darf ein fachgebundener Psychotherapeut nur solche psychischen Probleme behandeln, die im Zusammenhang mit körperlichen Erkrankungen aus dem eigenen ärztlichen Fachbereich auftreten.
Aufgrund der vielfältigen Berufsbezeichnungen und der gewissen Unterschiede in den Schwerpunkten ist es folglich wichtig, sich vor Beginn einer Therapie genau zu informieren, bei wem die eigene Symptomatik am besten behandelt werden kann.
Herpertz, Herpertz, Schaff, Roth-Sackenheim, Falkai, Henningsen, Holtmann, Bergmann, Langkafel, (2011). Studie zur Versorgungsforschung: Spezifische Rolle der Ärztlichen Psychotherapie.