Heilpraktiker

Heilpraktiker ist wer laut dem dem §1 Heilpraktikergesetz Heilkunde berufstätig ausübt, ohne Arzt oder Psychologischer Psychotherapeut zu sein. Um Heilkunde als Heilspraktiker auszuüben, braucht es eine staatliche Erlaubnis. Eine akademische Ausbildung ist im Gegensatz zum Arzt oder Psychotherapeut nicht vorgeschrieben. Der Heilpraktiker darf z.B. keine Medikamente verschreiben, aber psychotherapeutisch behandeln ohne sich jedoch Psychotherapeut nennen zu dürfen.

Die Berufsverbände, in denen die Heilpraktiker zusammengeschlossen sind, organisieren die Ausbildung und bieten Fortbildungsveranstaltungen an. Jedoch gibt es zur Ausbildung keine gesetzliche Regelung und daher auch keine staatliche Prüfung. Um die Erlaubnis zur Tätigkeit als Heilpraktiker zu erlangen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (min. 25J, „sittliche Zuverlässigkeit“ etc) und eine Prüfung abgelegt werden. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass die heilkundliche Tätigkeit zu keinen Schäden bei den Behandelten führt.

Mit einer beschränkten Heilpraktikererlaubnis kann mit Psychotherapie und Physiotherapie eigenständig behandelt werden. Heilpraktiker mit Vollzulassung können psychische und körperliche Leiden diagnostizieren. Therapiert wird häufig via Naturheilkunde oder Alternativmedizin, wobei die Verfahren nicht festgelegt sind und mit Ausnahme von verschreibungspflichtigen Medikamenten und Betäubungsmittel frei wählbar. Häufig angewandte Verfahren sind Homöopathie, Osteopathie, traditionelle chinesische Medizin und andere.

Heilpraktiker für Psychotherapie können ihre Therapiemethoden frei wählen und somit auch wissenschaftlich nicht anerkannte Methoden einsetzen. Sie müssen jedoch sich der Grenzen der Methoden bewusst sein und wenn notwendig den Patienten an einen Psychotherapeut oder Arzt verweisen. Häufig angewandt werden Elemente der systemischen Therapie, Hypnose und Entspannungsverfahren wie autogenes Training. Bis auf bestimmte Heilverfahren müssen die meisten Kosten von den Patienten selbst übernommen werden, so auch die Psychotherapie auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes.

An den von den Heilpraktikern bevorzugt angewendeten medizinischen Konzepten und Psychotherapieverfahren wird häufig die wissenschaftlich nicht nachgewiesene Wirksamkeit kritisiert z.B. bei dem Neuro-Linguistischen Progammieren. Durch die fehlende einheitliche akademische Ausbildung werden außerdem die niedrigen Qualifikationsanforderungen bemängelt. Insgesamt schwankt die Qualifikation der Heilpraktiker stark und muss immer wieder individuell bemessen werden.

QUELLEN

  • Bund Deutscher Heilpraktiker und Naturheilkundiger

 

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