Die Berufsbezeichnung „Neurologe“ ist eine rechtlich geschützte Begriff für Akademiker mit einem erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudium sowie einer aufbauenden Facharztausbildung im Bereich der Neurologie.
Der medizinische Fachbereich der Neurologie umfasst die Prävention, Diagnose sowie therapeutische Behandlung von neurologischen Störungen. Dabei werden Erkrankungen behandelt, die durch Störungen bzw. Ausfälle im Bereich des zentralen Nervensystems sowie den neurologischen Hirnarealen verursacht werden.
Zu den bekanntesten und häufigsten neurologischen Erkrankungen zählen Parkinson, Multiple Sklerose, Schlaganfälle, Epilepsie, Gedächtnisstörungen sowie Schmerzerkrankungen oder Schlafstörungen. Diese Erkrankungen werden häufig durch ein multifaktorielles Zusammenspiel aus biologisch-genetischen sowie individuellen Faktoren hervorgerufen oder durch äußere Umwelteinflüsse verursacht.
Im Rahmen der spezifischen Diagnose einer neurologischen Erkrankung wird ein Untersuchungsgespräch sowie eine körperliche Untersuchung bei den Patienten durchgeführt. Dabei wird eine Anamnese zum bisherigen Krankheitsverlauf und die individuellen Risikofaktoren erhoben. Außerdem werden abhängig von der spezifischen Fragestellung weitere neurologische sowie neuroradiologische Untersuchungen( EEG, MRT, PET) durchgeführt, die eine präzise Abbildung der betroffenen Hirnstrukturen ermöglichen. Die richtige Diagnose ist eine wichtige Voraussetzung für eine adäquate Therapie. Die Untersuchungsmethoden sowie operativen und medikamentösen Behandlungsverfahren im neurologischen Bereich haben sich in den letzten Jahrzehnten technisch weiterentwickelt, wodurch eine gezieltere und genauere Diagnosestellung sowie Behandlung möglich geworden ist.
Durch den demographischen Wandel entsteht eine immer größer werdende Nachfrage nach einer neurologischen Expertise, da gerade neurodegenerative Erkrankungen wie Demenzen oder das Risiko eines Schlaganfalls immer stärker zunehmen. Außerdem steigt die Nachfrage zusätzlich durch das interdisziplinäre Feld der Neuropsychatrie, das psychische und neurologische Faktoren miteinander vereint. Dabei werden im Rahmen von neurologischen Erkrankungen psychische Ursachen zur Ätiologie der Erkrankung herangezogen sowie bei psychischen Erkrankungen neurologische Determinanten berücksichtigt. Außerdem nimmt die interdisziplinäre Arbeit zwischen Psychologen, Psychiatern und Neurologen weiter zu, da viele psychische Erkrankungen sich durch neurologische Auffälligkeiten wie Aufmerksamkeits- oder Gedächtnisleistungen sowie Konzentration- oder Schlafproblemen bemerkbar machen. Eine neurologische Abklärung ist daher besonders im Bereich der psychischen Erkrankungen empfehlenswert, die mit kognitiven Funktionsstörungen einhergehen wie beispielsweise Depressionen oder Suchterkrankungen. Eine steigende interdisziplinäre Kooperation mit Fachkollegen sämtlicher weiterführender Disziplinen ermöglicht eine umfassende und qualifizierte Versorgung neurologischer Erkrankungen.